3. Bürgerforum: Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Mittwoch, 18. September 2013 15:30 Uhr im Bürgerhaus

Mehr als 40 Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung des Scheibenhardter Seniorenbeirats zum 3. Bürgerforum ins Bürgerhaus gefolgt. Holger Bast vom Betreuungsverein der Lebenshilfe im Kreis Germersheim informierte zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, wer in unserem Namen handeln und entscheiden darf, sollte man wegen eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr selbst dazu in der Lage sein. Hat man keine Vorsorgevollmacht erteilt, bestellt das Amtsgericht eine Person für die Betreuung, d.h. die für uns Entscheidungen trifft. Wichtig: Das gilt für alle volljährigen Personen, unabhängig davon, ob noch Familie wie Eltern, Ehepartner oder Kinder vorhanden sind oder nicht. Auch Familienangehörige dürfen ohne Vorsorgevollmacht nicht die Betreuung übernehmen und müssen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts warten. Schon aus diesem Grund rät Herr Bast, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und einer Person unseres Vertrauens eine solche Vollmacht zu erteilen. Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte auch genau festlegen, unter welchen Umständen diese Vollmacht gelten soll.

In einer Patientenverfügung hat man die Möglichkeit, festzulegen, welche Behandlung Ärzte durchführen dürfen und welche nicht (z.B. Lebensverlängernde Maßnahmen). Die Verfügung greift dann, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist seinen Willen auszudrücken (weil er oder sie z.B. im Koma liegt). Für Holger Bast stellt die Patientenverfügung auch eine Möglichkeit dar, der eigenen Familie eine große Last von den Schultern zu nehmen und den Angehörigen schwierige Entscheidungen wie z.B. über das Ausschalten von Maschinen die den Patienten am Leben erhalten, zu ersparen. Die Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert werden, um den Willen und die Wünsche des Patienten deutlich zu machen. Wer für sich eine solche Verfügung verfassen möchte sollte zuvor mit seinem Hausarzt darüber sprechen und die Beratungsangebote von Notaren, Anwälten oder Betreuungsvereinen nutzen.  

 

Der Betreuungsverein der Lebenshilfe steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. (Kontakt: Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V., Kreisverband Germersheim, Untere Bruchstraße 18, 76751 Jockgrim, Holger Bast, Tel.: 07271 – 50 50 341)

Neben dem hochinteressanten Vortrag hat Herr Bast auch Informationsmaterial und Vordrucke mitgebracht. Er hat uns außerdem seine Vortragsfolien und die Vordrucke für die Veröffentlichung hier zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an Herrn Bast.

Sie können sich diese Unterlagen unter den folgenden Links ansehen und/oder herunterladen.

Vortragsfolien 

Vordruck Patientenverfügung    und als editierbares Word-Dokument 

Vordruck Vorsorgevollmacht     und als editierbares Word-Dokument 

 

Weitere Informationen zum Betreuungsverein Lebenshilfe finden Sie hier